Naturfreunde-Haus
Schienberghütte „im Eigen“
Ibergeregg ob Schwyz
Post: 8843 Oberiberg
seit  1932
Eigentum der NF Sektion Zug

November 2009

Haus – Reglement


Art. 1 Nach Art. 3.2 der Sektionsstatuten führt die NF-Sektion Zug die sektions-
eigene Schienberghütte „im Eigen“ auf der Ibergeregg ob Schwyz.

Art. 2 Benützung des Hauses „Schienberghütte“

2.1    Das  Haus  steht  allen  Vereinsmitgliedern,  aber  auch  Nichtmitgliedern
(Einzelpersonen,  Gruppen, Schulen, Vereinen usw.)  zur  Verfügung  für
Einzelübernachtungen, Tages- oder Ferienaufenthalte.

2.2    Hausbenützer haben die Hausordnung zu beachten und den Anordnungen
des Hausverwalters und Hauswartes Folge zu leisten.

2.3    Aufenthalts- bzw. Übernachtungspreise werden von der Hauskommission
festgelegt,  dem  Vorstand  unterbreitet  und an der GV beschlossen bzw.
bestätigt.

Diese Taxen sind im Haus an übersichtlicher, geschützter Stelle
anzuschlagen.

2.4    Die Hausbesucher haben sich ins Haus- /Gästebuch einzutragen.

Art. 3 Hauskommission

3.1    Die Hauskommission besteht in der Regel aus 5 –7 volljährigen Mitgliedern
(analog Art. 11.1 VSt.)

3.2    Die Hauskommission betreibt und verwaltet das vereinseigene Haus inkl.
des dazugehörenden Umgeländes. Umbauten bedürfen der Genehmigung
des Vorstandes (ev. GV). Für Sanierungen und Renovationen handelt die
Kommission im Rahmen des Budgets. Die Hauskommission führt eigene
Sitzungen durch. Sie ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. (analog Art. 11.2 VSt.)

3.3    Der Hausverwalter ruft die Hauskommissions-Sitzungen ein. Er erledigt die
administrativen Arbeiten im Zusammenhang mit dem Betrieb des Hauses.
Er überwacht die übrigen Chargen im einzelnen. Er unterzeichnet die das
Haus betreffende Korrespondenz. Der Hausverwalter ist der Verbindungs-
mann zum Vereinsvorstand und rapportiert als solcher die Hauskommissions-
Anträge und Beschlüsse.


Der Hausverwalter delegiert diverse Aufgaben an die übrigen Mitglieder der
Hauskommission. – Siehe nachfolgendes Organigramm – Aufgabenteilung.

3.4    Organigramm – Aufgabenteilung

Hausverwalter/in
-    Vorsteher Hauskommission
-    Grundsätzliche Aufsicht der ganzen Liegenschaft
-    Administration, Organisation, Einsatz für Arbeitstage
-    Betreuung der Hauswarte
-    Abgabe der Freibons an Teilnehmer von Arbeitstagen
-    Getränke

Hauskassier/in / Rechnungswesen
-    Gesamte Rechnungsführung der Hausverwaltung
-    Abrechnen mit den Hauswarten
-    Abrechnung über Kurtaxen
-    Statistiken über die Haubelegungen

Reservationsstelle  
-    Entgegennahme, Zuteilung und Bestätigung der Hausreservationen
-    Orientierung der Hauswarte betreffend Belegung
-    Schriftliche Orientierung des Hausverwalters z. Hd. des Vorstandes,
monatlich über die Hausbelegungen (vor der Vorstandssitzung)

Hauskommission:  Unterhalt / Betreuung
-    Unterhalt von Feld und Wald
-    Betreuung der Werkstatt (Werkzeuge usw.)
-    Betreuung Homepage
-    Hausbroschüren, Prospekt

Hauskommission:  Inneres / Versorgung
-    Küche, Haushalt
-    Verantwortlich für Kücheninventar
-    Apotheke

Hauskommission:  Projektierung
-    Wasser- und Wegebau-Projektierung
-    Wegweiser

Hauskommission:  Chronik / Protokoll
-    Haus- und evtl. Vereinschronik
-    Protokoll bei Hauskommissions-Sitzungen

Die einzelnen Aufgabenbereiche sind mittels Checkliste genau zu umschrei-
ben. Diese sind integrierende Bestandteile des Hausreglements. In
dringenden Fällen entscheidet der Hausverwalter in eigener Kompetenz.
Er erstellt das Hauswart-Verzeichnis und den Einsatzplan für die Hauswarte
nach Rücksprache mit diesen oder an einer eigens einberufenen Hauswart-
Sitzung.

Art. 4 Einmal im Jahr ist ein umfassendes Inventar aufzunehmen. Der Hausver-
walter ist dafür verantwortlich. Diese Arbeiten können delegiert werden.

Jedes Jahr sind Hausreinigungen vorzunehmen. Gleichzeitig sind evtl.
grössere Unterhaltsarbeiten – Ausbauten bzw. Reparaturen aufzulisten
zuhanden Arbeitstage bzw. Budget des nachfolgenden Jahres.

Art. 5 Hauswarte

Die Hauswarte unterstehen dem Hausverwalter, siehe auch 3.4. Sie haben
ihre Arbeiten gemäss Hauswart-Reglement auszuführen. Dieses Amt ist
ein Ehrenamt. Die Hauswarte stellen ihre Dienste kostenlos zur Verfügung.

Art. 6 Wirtschaftswesen

Gemäss Wirtschaftsgesetz (Häuser mit Ferienlager) ist die Sektion bzw. die
Hausverwaltung befugt, Vereinsmitglieder und deren Angehörige, sowie
auch Logiergäste zu bewirten, Patent- bzw. Bewilligungsträger ist der
Hausverwalter / Präsident.

Art. 7 Entgeltung Betriebs- und Unterhaltsarbeiten

Die Sektionsmitglieder bzw. auch Nichtmitglieder, welche bei den Betriebs-
und Unterhaltsarbeiten mithelfen, erhalten kostenlose Verpflegung und pro
Arbeitstag 1 Übernachtungsbon. Letztere verfallen endgültig nach 3 Jahren.
(Ausgenommen sind Vorstands- und Hauskommissionsmitglieder)